Maklervertrag.at

Sehr geehrte Konsumenten!

Aufgrund der auf Ebene der EU seit 13.06.2014 geänderter Konsumentenschutzbestimmungen und der neu geltenden Gesetze "VRUG" und "FAGG" benötigt ein Maklerunternehmen mit einem Konsumenten einen Maklervertrag, um für diesen tätig werden zu können.

Dies soll den Konsument schützen, sodass dieser von Anfang an weiß, dass er es mit einem Immobilientreuhänder/Immobilienmakler zu tun hat und eventuell auch ein Honorar zu bezahlen hat und nicht später von einer Rechnung "überrascht" wird .

 

Maklervertrag.at ist ein Services für Immobilientreuhänder, diese Vereinbarung mit seinem Kunden einfach und sicher und natürlich kostenlos für den Konsumenten  in einer Onlineversion (also ohne Ausdrucken, Unterschreiben, Senden, o.ähnliches) abschließen zu können und dabei auch die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Sie als Konsument können diese Vereinbarung sowohl zuhause am PC, wie auch am Tablet oder auf ihrem Mobiletelfon ausfüllen und abschicken.

Bei Unternehmen, welche mit einem Individuellen Link  (www.maklervertrag.at/ID/.) auf dieseSeite verweisen, können Sie sicher sein, dass dieses Unternehmen als Hausverwalter/Makler bei der Wirtschaftskammer gemeldet ist und es sich nicht um ein unseriöses Unternehmen handelt.

Sprechen Sie auch Ihren Makler darauf an und lassen Sie sich von seiner Seriösität und von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überzeugen.

 

Unter dem Link http://www.ovi.at/de/verband/Recht/vrug.php finden Sie weiterführende Informationen bezüglich der neuen Gesetzeslage.

 

Mit freundlichen Grüßen


Ihr Team von maklervertrag.at

 


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